Die Möglichkeit der Intensivpflege zu Hause

Während der Zeit, in der Ihr Angehöriger als Beatmungspatient im Krankenhaus behandelt wird, stehen Sie als Angehöriger vor einer herausfordernden und emotionalen Zeit. Eine der größten Herausforderungen besteht darin, die zukünftige Pflege Ihres Angehörigen zu organisieren. Sie können jedoch Unterstützung und Beratung bei diesem Entscheidungsprozess durch den klinischen Sozialdienst erhalten, die im Rahmen des Entlassungsmanagements tätig sind. Dabei haben Sie die Möglichkeit, zwischen der außerklinischen Intensivpflege zu Hause oder einer spezialisierten Wohngemeinschaft zu wählen. Sie sollten sorgfältig abwägen, welche Option für Ihren Angehörigen und Ihre Familie am besten geeignet ist, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Wenn Sie über ausreichend räumliche Voraussetzungen verfügen, ist es möglich, Ihren Angehörigen nach einer entsprechenden Vorbereitung zu Hause zu versorgen. Sie müssen jedoch nicht alleine mit der umfassenden Intensivpflege zurechtkommen, die rund um die Uhr erforderlich ist. Sie können unseren Intensivpflegedienst Leben für Leben mit qualifiziertem Personal beauftragen, damit wir Sie bei der Versorgung Ihres Angehörigen zu Hause unterstützen können.

FAQ

1. Was ist außerklinische Intensivpflege?

Hoch qualifizierte Pflegekräfte übernehmen in der Intensivpflege die Betreuung von schwerstpflegebedürftigen Menschen, die rund um die Uhr versorgt werden müssen. Dabei gibt es zwei Arten von Intensivpflege: die ambulante Pflege zu Hause und die stationäre Pflege in einer Einrichtung. Senioren in der Intensivpflege benötigen spezialisierte Betreuung und Pflege.

Je nach den medizinischen Erfordernissen wird die Pflegefachkraft für eine bestimmte Anzahl an Stunden bei der pflegebedürftigen Person/Ihrem Angehörigen vor Ort sein. In manchen Ausnahmefällen kann dies sogar bis zu 24 Stunden täglich notwendig sein, was bei der ambulanten Intensivpflege zu Hause eine Herausforderung für die Privatsphäre darstellen kann. Als Intensivpflegedienst empfehlen wir daher, im Vorfeld Spielregeln zu vereinbaren, um den Alltag reibungsfrei zu gestalten und Missverständnisse zu vermeiden. Dies kann beispielsweise die Nutzung bestimmter Räume für die Pflege oder die Schaffung von Rückzugsmöglichkeiten für die Pflegefachkraft beinhalten. Auf diese Weise helfen Sie sich selbst, die Intensivpflege zu Hause optimal zu gestalten.

Vor der Entlassung aus einer Klinik oder einem Beatmungszentrum wird in der Regel gemeinsam mit Ärzten, Pflegekräften, einem außerklinischen Intensivpflegedienst, wie Leben für Leben, sowie anderen Beteiligten wie niedergelassenen Fachärzten, Therapeuten und Angehörigen die weitere Therapie und Pflege geplant. Dabei werden auch benötigte Pflegehilfsmittel und Medizintechnik festgelegt und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekassen geklärt. Erst nach ausreichender Vorbereitung erfolgt die Entlassung. Die reibungslose Überleitung in die Häuslichkeit des Patienten oder in eine Pflegeeinrichtung ist nur durch professionelles Handeln aller Beteiligten möglich. Die weitere ärztliche Betreuung wird in der Regel vom Hausarzt übernommen.

Unser Pflegedienst erbringt die Behandlungspflege, welche unter anderem Beatmungspflege beinhaltet (wie das Absaugen, Wechseln von Trachealkanülen, Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten), sowie Grundpflege (inklusive Körperpflege, Ernährung und Mobilität) und hauswirtschaftliche Versorgung, insofern keine Beantragung von Pflegegeld oder Kombinationsleistungen erfolgt ist oder wenn Angehörige diese Aufgaben nicht selbst übernehmen können.

Die Heimbeatmung ist eine Option für Patienten, die dauerhaft auf Beatmung angewiesen sind und eine spezielle Form der Intensivpflege benötigen, bei der sie rund um die Uhr an ein Beatmungsgerät angeschlossen und mit Sauerstoff versorgt werden.

Die Pflegefachkräfte müssen den pflegerischen Einsatz schriftlich im Leistungsnachweis dokumentieren. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der geltenden Arbeitszeitregelungen die Pflegekräfte alle 10 bis 12 Stunden gewechselt werden müssen. Wenn Pflegekräfte über einen Zeitraum von mehr als 12 Stunden oder sogar mehrere Tage am Stück im Dienst sind, können sie keine qualifizierte Pflege erbringen.

Sie haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege?

Dann steht Ihnen Folgendes zu:

Gesetzlich Versicherter

Grundsätzlich haben gesetzlich Versicherte das Recht auf umfassende Versorgung in ihrem eigenen Zuhause oder in einer betreuten Wohngemeinschaft gegenüber ihrer Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings müssen sie beachten, dass zwischen dem Anspruch auf Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung unterschieden wird.

Privat Versicherter

Ihr Versicherungsvertrag als Privatversicherter ist in der Regel individuell auf Sie zugeschnitten. Im Fall einer intensivmedizinischen Versorgung müssen wir daher gemeinsam mit Ihrem Versicherungsträger eine individuelle Lösung für Sie finden.

Folge eines Unfalls

Wenn Sie oder ein Angehöriger aufgrund eines schweren Unfalls intensivpflegebedürftig sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf außerklinische Intensivpflege, abhängig von Ihrer Situation und der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG), Unfallkasse oder Haftpflichtversicherung. In einem solchen Fall werden die Kosten für die intensivmedizinische Versorgung von der entsprechenden BG oder Versicherung übernommen.

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