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Die Möglichkeit der Intensivpflege zu Hause

Unser Intensivpflegedienst erbringt verschiedene Sonderleistungen, wie:

● Entwöhnung von Beatmungsgeräten (Weaning): Die Entwöhnung von einem Beatmungsgerät erfordert ein erneutes Erlernen des eigenständigen Atmens und das gezielte Stärken der Lungenmuskulatur. Die Beatmungsentwöhnung kann bei Intensivpatienten nur wenige Tage oder auch Wochen oder Monate dauern.
● Überwachung und Durchführung von Intensivtherapien (Monitoring): Intensivpflegekräfte übernehmen die Dialyse, Schmerztherapie und Analgosedierung sowie die Bedienung von medizinischen Analyse- und Überwachungsgeräten. Bei speziellen Diagnosen, wie ALS, Tumorerkrankungen oder Hirnschäden, sind besonders geschulte Intensivpflegekräfte unerlässlich, um eine umfassende Betreuung des Patienten sicherzustellen.
● Absaugen von Trachealkanülen (Sekretmanagement): Bei Patienten mit ineffektivem Hustenmechanismus, unzureichender Schluckfähigkeit oder chronischer Atemnot wird eine Trachealkanüle eingesetzt, die mehrmals täglich abgesaugt und gepflegt werden muss, um Infektionen und Hautschäden zu vermeiden. Eine sterile Umgebung ist hierbei unerlässlich, und die Intensivpflegekraft ist auf den Umgang mit Trachealkanülen geschult.
● Insulintherapie (ICT, CSII): Eine Insulintherapie erfordert bei Intensivpflegepatienten mit Diabetes mellitus einen hohen Aufwand für Therapie und Überwachung, da oft weitere Erkrankungen zu berücksichtigen sind. Die Therapie erfolgt entweder mit einer intensivierten konventionellen Insulintherapie (ICT) oder einer Insulinpumpentherapie (CSII), abhängig vom jeweiligen Patienten.
● Außerklinische Beatmung (Heimbeatmung): Die Heimbeatmung ist ein wesentlicher Bestandteil der außerklinischen Intensivpflege. Die Beatmungspflege erfolgt über eine Kehlkopfmaske (Larynxmaske), eine Trachealkanüle oder einen Beatmungstubus (Endotrachealtubus). Bei nicht-invasiver Beatmung wird eine Nasen- oder Gesichtsmaske eingesetzt. Die Trachealkanüle ist die am häufigsten verwendete Methode bei der Heimbeatmung in der Intensivpflege.

Zu den weiteren Aufgaben von Leben für Leben als Intensivpflegedienst gehören darüber hinaus auch Infusions-, Ernährungs- und Flüssigkeits- und Lagerungstherapien, Blutentnahmen und Injektionen. Unser breites Aufgabengebiet in der Intensivpflege passen wir stets individuell an die Patienten-Situation vor Ort an. Nur so können wir eine nahtlose Versorgung 24/7 für Ihren intensivpflegebedürftigen Angehörigen ermöglichen

FAQ

Kann ein intensivpflegebedürftiger Patient in seinem eigenen Zuhause versorgt werden?

Unser Intensivpflegedienst kümmert sich um die Versorgung unserer Patienten in ihrem eigenen Zuhause. Unser Ziel ist es, Patienten, die schwerkrank sind und auf Beatmung angewiesen sind, in ihre gewohnte Umgebung zurückzuführen und ein Leben im Kreise ihrer Familie zu ermöglichen. Falls es für den einzelnen Fall passender ist, bieten wir auch eine intensivmedizinische Betreuung in betreuten Wohngemeinschaften an. Dabei legen wir großen Wert auf den individuellen Wunsch der Betroffenen und ihrer Angehörigen.

Eine freiwillige Einstufung in einen anerkannten Pflegegrad (bis 31.12.2016: Pflegestufe) ist für schwerstkranke Patienten, die eine ambulante Intensivpflege benötigen, nicht zwingend erforderlich. Tatsächlich kann es sogar nachteilig sein, da viele Krankenkassen Leistungen verweigern, die sie als Zuständigkeit der Pflegeversicherung betrachten. Es liegt im Ermessen des Patienten, ob er sich einstufen lassen möchte oder nicht, und niemand kann dazu gezwungen werden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie die Pflegeversicherung kontaktieren sollten, können Sie Hilfe und Beratung von einem Pflegesachverständigen oder einem Fachanwalt für Sozialrecht in Anspruch nehmen.

Bei uns können Sie sicher sein, dass wir alle benötigten Pflegehilfsmittel für Ihr Zuhause organisieren. Egal ob es sich um ein Pflegebett, Beatmungsgerät oder Absauggerät handelt, wir sorgen dafür, dass am ersten Tag der häuslichen Pflege alle notwendigen Geräte bei Ihnen vor Ort sind. Wir stimmen die Lieferung mit Ihnen ab, damit alles reibungslos verläuft.

Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die Intensivpflege. Sie müssen keinerlei Kosten oder Aufwand tragen, denn nachdem Sie uns am Ende des Monats die erbrachten Leistungen bestätigt haben, kümmern wir uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse. Falls Sie oder Ihre Angehörigen aufgrund eines Pflegegrades Anspruch auf Grundpflege haben, können wir auch diese Leistungen übernehmen. Alternativ können Sie die Grundpflege Ihres Angehörigen jedoch weiterhin eigenständig durchführen.

In der häuslichen Intensivpflege arbeiten wir ausschließlich mit qualifizierten Pflegefachkräften. Der Grund hierfür liegt in den ernsthaften Krankheitszuständen unserer Patienten sowie den Qualitätsstandards, die in den Rahmenverträgen mit den Krankenkassen festgelegt sind. Zudem verfügen unsere Pflegefachkräfte über eine Zusatzqualifikation für die Intensivpflege Heimbeatmung.

Sobald Sie sich für eine intensivmedizinische Versorgung durch Leben für Leben entscheiden, setzen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgehend alle erforderlichen Maßnahmen zur Übernahme der Versorgung in Gang. Während des gesamten Prozesses arbeitet unser Personal eng mit der Pflegedienstleitung zusammen, um eine nahtlose Versorgung zu gewährleisten. Gleichzeitig kümmert sich unser Case Management um den Schriftverkehr mit der Kranken- und Pflegeversicherung und koordiniert alle Personen, die an der Übernahme der Versorgung beteiligt sind.

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