Neben der direkten Pflege bieten wir Ihnen auch umfassende Beratung und Information zu den Kostenträgern. Wir unterstützen Sie bei der Bearbeitung von Anträgen, um einen reibungslosen und schnellen Übergang von der Krankenhausversorgung zur außerklinischen Intensivpflege zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, Ihnen in allen Belangen zu helfen und den Prozess so problemlos wie möglich zu gestalten.
Nicht alle Leistungen der außerklinischen Intensivpflege unterliegen demselben Gesetz, werden vom gleichen Träger finanziert oder müssen an der gleichen Stelle beantragt werden. Einige Leistungen werden beispielsweise von der Krankenkasse und andere von der Pflegeversicherung übernommen. Sie müssen sich jedoch keine Sorgen um diese Dinge machen, denn mit unserer langjährigen Erfahrung übernehmen wir gerne die Verhandlungen mit den Kostenträgern für Sie. Auf diese Weise haben Sie den Kopf frei für wichtigere Angelegenheiten und müssen sich in dieser schwierigen Situation nicht zusätzlich mit Anträgen und Kostenbewilligungen auseinandersetzen.
Bereits im Voraus besprechen wir mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen den erforderlichen Pflegebedarf und entscheiden, ob beispielsweise eine stundenweise Betreuung, eine Nachtwache oder eine rund um die Uhr Betreuung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang kann auch geklärt werden, ob Familienangehörige stundenweise selbst die Pflege übernehmen möchten.
Sobald der Umfang der Pflegebedürftigkeit festgestellt ist, stellen wir alle erforderlichen Leistungen für die Grundpflege, Behandlungspflege und die benötigten Hilfsmittel bei den zuständigen Leistungsträgern, wie Pflegekasse oder Krankenkasse.
Die Höhe des Pflegegeldes gemäß § 44 Abs. 2 SGB VII wird entsprechend dem bestehenden Gesundheitsschaden und dem damit verbundenen Unterstützungsbedarf festgelegt. Dabei werden die Beeinträchtigungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Verhaltensweise, Kommunikation und hauswirtschaftliche Versorgung berücksichtigt. Die Unterstützungsleistungen können entweder als Pflegegeld für die Vergütung einer privaten Pflegeperson oder als Sachleistung zur Versorgung durch einen Intensivpflegedienst in Anspruch genommen werden.
Geht es um eine 24 Stunden außerklinische Intensivpflege fallen sowohl behandlungspflegerische Leistungen, als auch Leistungen zur Grundpflege an. Nach aktuellem Stand werden die grundpflegerischen Leistungen hierbei zu 50 % von der Krankenkasse und zu 50 % von der Pflegekasse getragen.