Kosten und Kostenträger

Wir helfen ihnen natürlich nicht nur im Bereich der direkten Pflege, sondern beraten und informieren Sie auch beim Thema der Kostenträger und helfen Ihnen die Anträge zu bearbeiten, so dass ein Übergang vom Krankenhaus in die außerklinische Intensivpflege reibungslos und schnell funktioniert.

Zu beachten ist, dass es zwei Kostenträger gibt. Dabei handelt es sich einmal um ihre Krankenkasse und zusätzlich noch um die der Krankenkasse angebundene Pflegekasse.
Die notwendigen Anträge werden bereits im Krankenhaus gestellt. Oft kann der im Krankenhaus zuständige Sozialdienst bei den ersten Hürden mit seiner Erfahrung Hilfestellung leisten und so den Prozess beschleunigen und Sie und ihre Angehörigen dadurch entlasten.
Als gesetzlich Versicherter hat man in Deutschland Anspruch auf eine umfassende, fachliche außerklinische Versorgung zuhause.

Unterschieden wird dabei auf die Ansprüche auf

  • Behandlungspflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung
  • Grundpflege
  • Ansprüche auf Hilfsmittel zur pflegerischen Versorgung

Die Überwachung der Beatmung und das Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma fällt dabei unter die Behandlungspflege. Diese Leistungen werden ähnlich wie ein Rezept für Medikamente vom Hausarzt angeordnet und die Kostenübernahme fällt gemäß dem Sozialgesetzbuch V auf die gesetzliche Krankenkasse zurück.

Der Anspruch auf die häusliche Intensivpflege wird durch das Sozialgesetzbuch V §37 geregelt.

Leistungen der Grundpflege werden mit Hilfe des Sozialgesetzbuch  XI geregelt.

Darunter fallen Leistungen wie zum Beispiel:

  • Waschen
  • An- und Auskleiden
  • Mobilität

 

Hierfür wird vom MDK mit einem Gutachten eine Einstufung in einen Pflegegrad erstellt. Je nach Pflegegeld erhöht sich der Betrag für pflegerische Leistungen. Diese Leistungen werden von der Pflegekasse auf Antrag übernommen. Diese Leistungen können als Pflegegeld für angehörige ausgezahlt werden oder als Kostenübernahme für Leistungen eines professionellen ambulanten Pflegedienstes. Auch eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich.

Geht es um eine 24 Stunden außerklinische Intensivpflege fallen sowohl behandlungspflegerische Leistungen, als auch Leistungen zur Grundpflege an. Nach aktuellem Stand werden die grundpflegerischen Leistungen hierbei zu 50% von der Krankenkasse und zu 50% von der Pflegekasse getragen.

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