Wer zahlt was?

Nicht alle Leistungen der außerklinischen Intensivpflege unterliegen demselben Gesetz, werden vom gleichen Träger finanziert oder müssen an der gleichen Stelle beantragt werden. Einige Leistungen werden beispielsweise von der Krankenkasse und andere von der Pflegeversicherung übernommen. Sie müssen sich jedoch keine Sorgen um diese Dinge machen, denn mit unserer langjährigen Erfahrung übernehmen wir gerne die Verhandlungen mit den Kostenträgern für Sie. Auf diese Weise haben Sie den Kopf frei für wichtigere Angelegenheiten und müssen sich in dieser schwierigen Situation nicht zusätzlich mit Anträgen und Kostenbewilligungen auseinandersetzen.

Bereits im Voraus besprechen wir mit Ihnen und/oder Ihren Angehörigen den erforderlichen Pflegebedarf und entscheiden, ob beispielsweise eine stundenweise Betreuung, eine Nachtwache oder eine rund um die Uhr Betreuung erforderlich ist. In diesem Zusammenhang kann auch geklärt werden, ob Familienangehörige stundenweise selbst die Pflege übernehmen möchten.

Sobald der Umfang der Pflegebedürftigkeit festgestellt ist, stellen wir alle erforderlichen Leistungen für die Grundpflege, Behandlungspflege und die benötigten Hilfsmittel bei den zuständigen Leistungsträgern, wie Pflegekasse oder Krankenkasse.

FAQ

Welche Kostenträger kommen in der Pflege in Betracht?

Unser Ziel ist es, Ihnen dabei zu helfen, eine möglichst umfassende Kostenübernahme durch die verschiedenen Kostenträger zu erreichen. Wir setzen uns engagiert mit folgenden Kostenträgern auseinander, um die Finanzierung Ihrer Pflege zu gewährleisten:

● Krankenversicherung (SGB V)
● Pflegeversicherung (SGB XI)
● Sozialhilfe (SGB XII)
● Unfallversicherung (SGB VII)
● Privatwirtschaftliche Versicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherungen

Durch unsere Erfahrung und Expertise finden wir individuelle Lösungen, um Ihre Pflegekosten bestmöglich abzudecken.

Die außerklinische oder häusliche Intensivpflege wird von den Krankenkassen erbracht. Aufgrund des hohen Personalaufwands ist diese Leistung jedoch kostenintensiv, daher werden die Anspruchsvoraussetzungen sorgfältig geprüft. In den meisten Fällen erfordert dies eine detaillierte Verhandlung mit den Kostenträgern.
Ihr Recht auf häusliche Krankenpflege ist gesetzlich festgeschrieben. Machen Sie von Ihren Rechten Gebrauch! Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Alle Menschen, bei denen medizinische Diagnosen eine eindeutige Notwendigkeit einer kontinuierlichen Betreuung durch qualifiziertes Pflegepersonal belegen, haben einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege, insbesondere Intensivpflege. Dieser Anspruch besteht, da andernfalls zu jeder Zeit lebensbedrohliche Ereignisse zu befürchten wären.

Zu den Personen, die unter diesen Anspruch fallen, gehören beispielsweise Patienten mit einem Luftröhrenschnitt (Tracheostoma), die nicht in der Lage sind, sich selbst abzusaugen und bei denen eine hohe Aspirationsgefahr besteht. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Person künstlich beatmet wird oder nicht.

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