Pflegegrade
Durch das im August 2015 verabschiedete Pflegestärkungsgesetz 2 gibt es viele Änderungen im Bereich der Pflege. Die wohl größte Veränderung ist die Einführung der Pflegegrade und die damit verbundene Abschaffung der Pflegestufen.
Statt bisher drei Pflegestufen gibt es ab 01.01.2017 fünf Pflegegrade.
Wer bereits in eine Pflegestufe eingeteilt ist muss dabei allerdings keine neue Begutachtung durch den MDK durchführen lassen. Die Umsttellung funktioniert wie folgt:
Pflegestufe | Pflegegrade |
Pflegestufe 0 | Pflegegrad 1 |
Pflegestufe 1 | Pflegegrad 2 |
Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 | Pflegegrad 3 |
Pflegestufe 2 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 | Pflegegrad 4 |
Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Pflegegrad 5 |
Härtefall | Pflegegrad 5 |
Umstellung Pflegestufen auf Pflegegrade
Hat jemand noch keine Pflegestufe und beantragt die Einstufung in einen Pflegegrad um Leistungen zu erhalten wird dabei ein neues Verfahren bei der Begutachtung verendet. Dies umfasst hauptsächlich 6 Module.
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltungdes Alltagslebens und soziale Kontakte
Diese Module werden mit unterschiedlichen Gewichtungen bewertet und eine Punktzahl ermittel, welche zur Einteilung in die neuen Pflegegrade genutzt wird.
12,5 bis unter 27 | Pflegegrad 1 |
Ab 27 bis unter 47,5 | Pflegegrad 2 |
Ab 47,5 bis unter 70 | Pflegegrad 3 |
Ab 70 bis unter 90 | Pflegegrad 4 |
Ab 90 bis 100 | Pflegegrad 5 |
Einstufung in Pflegegrade
Ziel der neuen Pflegegrade ist es vorallem geisitgen und seelischen Einschränkungen der pflegebedürftigen Personen eine höhrere Gewichtung zu verleihen.