Was gehört zur Grundpflege?

Körperpflege:

● Waschen: Vorbereitung mit Seife und Handtuch, Reinigung bestimmter Körperbereiche oder des gesamten Körpers, Abtrocknen und Aufräumen der Utensilien.
● Rasieren und Haarpflege: Kämmen der Haare, Nass- oder Trockenrasur bei Männern, mögliche Unterstützung beim Befestigen von Haarersatz.
● Mundpflege: Zweimal täglich Zähneputzen oder Reinigung von Zahnersatz.
● Haut- und Nagelpflege: Eincremen trockener Haut, Schneiden der Fingernägel und Fußnägel.

Ausscheidung:

● Unterstützung bei Toilettengängen und anschließende Intimhygiene.
● Kontinenztraining vor und nach dem Toilettengang, falls erforderlich.
● Wechseln von Inkontinenzmaterial, Reinigung und Austausch von Kathetern.
● Austausch von Katheterbeuteln und Reinigung künstlicher Ausgänge.
● Entsorgung von Urin und Stuhl aus Toilettenstühlen oder Bettpfannen sowie Reinigung.

Bei der Körperpflege ist die Intensität abhängig vom Pflegezustand und -grad. Je nach Situation kann der Pflegebedürftige am Waschbecken sitzen oder im Bett liegen und mit einer Waschschüssel gewaschen werden. Falls möglich, können die Pflegebedürftigen auch in der Dusche oder Badewanne sitzend, stehend oder liegend gewaschen werden.

FAQ

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Die ärztlich verordnete Behandlungspflege wird von der Krankenkasse übernommen und nicht von der Pflegekasse, obwohl die Pflegekassen Teil der gesetzlichen Krankenkassen sind. Dies kann zu Verwechslungen führen.

Die Erstversorgung mit Behandlungspflege kann der Arzt nur für einen Zeitraum von 14 Tagen ausstellen. Folgeverordnungen sind nicht an bestimmte Zeiträume gebunden, müssen jedoch ärztlich begründet werden. In einigen Fällen wird die spezielle Pflege eingesetzt, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden. Dies wird als Krankenhausverhinderungspflege bezeichnet und kann bis zu 4 Wochen dauern. Danach überprüft der medizinische Dienst der Krankenkassen den möglichen Pflegegrad.

Um die Grundpflege im häuslichen Umfeld, sei es nach einem Krankenhausaufenthalt oder zur Prävention desselben, in Anspruch zu nehmen, ist eine ärztliche Verordnung erforderlich. Mit dieser Verordnung erfolgt die Antragstellung zur Genehmigung bei der Krankenkasse, die für die Kostenerstattung zuständig ist.

Eine andere Situation ergibt sich, wenn bereits ein Pflegegrad – mindestens Pflegestufe 1 – anerkannt ist: In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten.

Kann der Unterschied von Grund- und Behandlungspflege wichtig sein?

Viele gut versorgte Patienten sind sich nicht bewusst, welche Leistungen zur Behandlungspflege und welche zur Grundpflege gehören. Im Alltag ist dies oft nicht von großer Bedeutung. Dennoch kann es in bestimmten Situationen wichtig sein, den Unterschied zu kennen.

Wie bereits erwähnt, sind die Leistungen der Behandlungspflege durch ärztliche Verordnungen festgelegt. Im Gegensatz dazu können Patienten bei der Grundpflege viele Entscheidungen treffen. Gemeinsam mit ihren Angehörigen bestimmen sie, welche konkreten Aufgaben der Pflegedienst für sie übernehmen soll.

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